Eine Vervielfältigung des Testamentes kann sich lohnen. Denn tauchen am Originaldokument später Änderungen auf, können aus der Kopie womöglich entsprechende Rechte abgeleitet werden.Ist die Unterschrift unter einem Ehegattentestament geweißt, ist das nicht automatisch als Widerruf anzusehen. Das gilt zumindest dann, wenn die...