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Eindeutiger letzter Wille

Beim Erstellen des Testaments ist Sorgfalt gefragt.

Die Inhalte des Testaments sollten keinen Spielraum für Interpretationen bieten. FOTO ADOBE STOCK

In manchen Bereichen des Lebens kommt es nicht unbedingt auf Akkuratesse an. Wohl aber, wenn es um die Erstellung eines Testaments geht. Dessen Inhalte sollten keinen Spielraum für Interpretationen bieten.

Denn gibt es verschiedene Auslegungsmöglichkeiten des Schriftstücks, kann das dem eigenen Willen einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 33 Wx 38/23e).

In dem Fall ging es um das Testament einer verstorbenen Frau ohne Angehörige. Darin hieß es wörtlich: „Die Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut, soll mein gesamtes Vermögen bekommen!“ Im weiteren Verlauf nannte die Frau den Namen einer Bekannten, welche „derzeit“ ihre Pflege und Betreuung übernehme. Zudem bestellte sie diese sowie eine weitere nahestehende Person zur Betreuerin. Als die Frau starb, stellte die namentlich benannte Bekannte einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins.

Einigkeit bei den Gerichten

Das Nachlassgericht erteilte nicht, ihr den Erbschein, weil es den letzten Willen der Verstorbenen nicht als eindeutig genug auffasste. Diese Einschätzung teilte das Gericht. So ist bereits der Ausdruck „pflegt und betreut“ laut Gericht missverständlich. Denn damit könne die tatsächliche körperliche Pflege, Haushaltstätigkeiten oder nur das reine Schenken von Aufmerksamkeit gemeint sein.

Namentliche Nennung

Auch die Verwendung des Begriffs „die Person“ im Singular wirft die Frage auf, ob von mehreren Personen nur die als Erbe eingesetzt werden soll, die sich am stärksten eingesetzt hat. Andernfalls könnten mehrere Pflegende zum Erben berechtigt sein. Nicht einmal die namentliche Nennung der Bekannten reichte den Gerichten aus. dpa


Trauer in der dunklen Jahreszeit

Die Trauer um Verstorbene kann in der dunklen Jahreszeit besonders intensiv empfunden werden.

FOTO BDB
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Die kürzeren Tage und längeren Nächte scheinen die emotionale Dunkelheit zu verstärken, während die Natur um uns herum in einen Ruhezustand übergeht. In dieser Zeit können Erinnerungen an die Verstorbenen besonders lebendig werden, und der Schmerz des Verlusts kann sich verstärken.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Trauer ein individueller Prozess ist und jeder Mensch auf seine eigene Weise damit umgeht. In der dunklen Jahreszeit können einige Menschen Trost in Ritualen finden, die das Gedenken an ihre Lieben ehren. Dies könnte das Besuchen des Grabes, das Anzünden einer Kerze oder das Schreiben von Briefen an die Verstorbenen sein.

Die Dunkelheit kann auch dazu führen, dass Menschen sich zurückziehen und sich isolierter fühlen. Es ist jedoch wichtig, in solchen Zeiten Unterstützung von Familie, Freunden oder sogar professionellen Helfern zu suchen. Gemeinschaft und zwischenmenschliche Verbindungen können einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Trauer leisten.

In der dunklen Jahreszeit kann es hilfreich sein, sich bewusst auf Lichtquellen zu konzentrieren, sei es durch natürliche Sonnenlichtstunden, das Entzünden von Kerzen oder das Verweilen in wohnlicher Beleuchtung. Diese kleinen Gesten können dazu beitragen, eine Atmosphäre der Wärme und Geborgenheit zu schaffen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Trauer kein linearer Prozess ist und dass es normal ist, in der dunklen Jahreszeit besonders herausfordernde Momente zu erleben. Sich selbst Zeit zu geben und mitfühlend mit den eigenen Gefühlen umzugehen, ist entscheidend, um diesen Prozess durchzustehen.

„Viele Bestatter sind zudem durch Aus- oder Fortbildung in Trauerpsychologie fachlich qualifiziert. Sie begleiten Hinterbliebene oft seelsorgerisch weit über den Bestattungstermin hinaus. In ihren Räumen finden, häufig ehrenamtlich begleitet, Trauergruppen und Trauercafés statt“, erläutert Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter. In diesen trauerpsychologischen Seminaren werden Bestatter außerdem zu besondere Situationen der Trauer und die Möglichkeiten ihrer Bewältigung geschult: die Trauer nach einem Suizid, die Trauer verwaister Eltern, die Trauer von Kindern und Jugendlichen.

Weitere Informationen für Trauernde liegen in der Regel in den Bestattungsinstituten aus oder man wendet sich direkt an Selbsthilfegruppen, Vereine, Wohlfahrtsverbände oder kirchliche Einrichtungen – auch Psychotherapeuten oder Bildungsträger wie die Volkshochschule bieten Kurse und Hilfen an. Niemand in Trauer muss mit seinem Schmerz alleine bleiben. BDB

In deine Hände lege ich voll Vertrauen meinen Geist.

Du hast mich erlöst, Herr, du treuer Gott.

Psalm 31,6