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Anwaltskanzlei Dr. Tiedtke, LL.M. in Dortmund: Hilfe im Erbfall

Fachkanzlei erstellt Testamente, Erbverträge, Ehegattentestamente und Verträge bezüglich der Übertragung des Vermögens oder Teilen des Vermögens zu Lebzeiten und hat die Folgen im Blick.

Dr. Sonja Tiedtke, LL.M. ist promovierte Fachanwältin für Erbrecht und Magister der Rechte im Wirtschafts- und Steuerrecht. FOTO PR

Die Anwaltskanzlei Dr. Tiedtke, LL.M. existiert in Dortmund seit 2001 und hat sich auf das Erbrecht spezialisiert. Im Herzen der Stadt Dortmund, unmittelbar am Markt gelegen, ist die Kanzlei gegenüber dem Starbucks und der Volksbank in der Fußgängerzone sehr gut erreichbar und auch das Parken stellt kein Problem dar. 

Im Laufe der vergangenen Jahre und Jahrzehnte hat das Erbrecht zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Menschen werden älter, die Familien leben oft nicht mehr unter einem Dach und verstreuen sich über ganz Deutschland, die familiäre Verbundenheit ist oft nicht gegeben, was schnell zu Streitigkeiten zwischen allen Familienbeteiligten im Todesfall (oder vorher) führt, da sie oft nicht viel oder gar nichts miteinander zu tun hatten oder sich kaum kennen.

Gerichtliche Prozesse

Obwohl die gerichtlichen Prozesse vor den Gerichten stark rückläufig sind, ist dies im Erbrecht nicht zu verzeichnen. Trotzdem geht die Anzahl der Fachanwälte für Erbrecht kontinuierlich zurück und es kommen kaum neue nach, da der Erwerb des Fachanwaltstitels für die meisten Anwälte wegen der hohen vorzuweisenden praktischen Fallzahlen kaum zu schaffen ist. 

Noch immer ist nicht allen Mandanten bewusst, dass es Fachanwälte für Erbrecht gibt, denn jeder Anwalt, der nicht Fachanwalt für Erbrecht ist, kann auch im Erbrecht beraten und Mandanten vertreten, allerdings ist dies für den Anwalt und den Mandanten nicht ohne Risiko, „denn das Erbrecht hat es in sich“, betont Dr. Sonja Tiedtke, LL.M. „Man kann als Anwalt, ohne Fachanwalt für Erbrecht zu sein, meist nicht kompetent und seriös beraten. Es fehlt in der Regel an Erfahrung und Spezialkenntnissen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.“ Dies gehe zu Lasten des Mandanten. „Wählt der Mandant hingegen einen Fachanwalt für Erbrecht, so kann er sicher sein, einen erfahrenen Erbrechtsspezialisten an seiner Seite zu haben. Wir beraten in der Anwaltskanzlei Dr. Tiedtke, LL.M. Privatpersonen im gesamten Erbrecht. Dies bedeutet, dass wir die Mandanten schon zu Lebzeiten gerne begleiten, um eine langfristige Nachfolgeregelung zu finden.“ 

Folgen im Blick

Die Kanzlei erstellt Testamente, Erbverträge, Ehegattentestamente. Sie erstellt Verträge bezüglich der Übertragung des Vermögens oder Teilen des Vermögens zu Lebzeiten und hat die Folgen, die durch Schenkungen zu Lebzeiten nach dem Ableben entstehen können, genau im Blick. 

„Ein einmal erstelltes Testament hält nicht ein Leben lang, es sollte alle fünf Jahre auf seinen Inhalt überprüft werden, da sich die familiären Verhältnisse stets im Laufe des Lebens verändern“, sagt Dr. Sonja Tiedtke, LL.M. 

„Dies vergessen viele. Weiterhin entstehen die meisten Erbrechtsprobleme durch schlechte Testamente, die die Menschen ohne anwaltlichen Rat erstellen, dies gilt es zu verhindern, um seinen Nachkommen das Leben nicht unnötig zu erschweren.“ 

Die Kanzlei vertritt auch Erben, die einen Pflichtteil auszahlen sollen, Pflichtteilsberechtigte, die ihren Pflichtteil geltend machen möchten und Mitglieder von Erbengemeinschaften, die sich auseinandersetzen möchten, aber sich nicht einigen können. Sie begleitet Mandanten in Erbscheinverfahren, in Testamentseröffnungsverfahren und auch bei angedachten Ausschlagungen oder Anfechtungen von Ausschlagungen. 

„Kurzum, wir machen alles, was das Erbrecht betrifft“, fasst Dr. Sonja Tiedtke, LL.M. zusammen. „Und das Wichtigste: Bei uns steht der einzelne Mandant an erster Stelle. Das Erbrecht hat viel mit Psychologie zu tun, denn es stecken immer Schicksale und oft emotional belastende Dinge hinter jedem Einzelschicksal, dies erfordert viel Fingerspitzengefühl.“

www.anwalt-dr-tiedtke.de