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Anwaltskanzlei Dr. Tiedtke in Dortmund: Alleinerbin trotz vorheriger Trennung?

Tipps von Rechtsanwältin Dr. jur. Sonja Tiedtke, LL.M.

Dr. jur. Sonja Tiedtke FOTO PR
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Ein Erblasser hatte in seinem Testament verfügt, Alleinerbin seines gesamten Vermögens solle seine Lebensgefährtin sein. Hiervon wusste seine Lebensgefährtin. Jahre später erkrankte er, die Lebensgefährtin wollte ihn nicht pflegen und trennte sich.

Schließlich verstarb er, nachdem seine Tochter ihn gepflegt hatte. Ein weiteres Testament hatte er jedoch nach der Trennung nicht mehr errichtet. Nachdem die ehemalige Freundin von seinem Tod erfuhr, erinnerte sie sich an das Testament und machte ihre Alleinerbenstellung aufgrund des Testamentes trotz der Trennung geltend. Sie bekam Recht, obwohl die Partnerschaft seit Jahren nicht mehr bestand und erbte alleine, nicht die Tochter, die ihren Vater gepflegt hat. „Dieser Fall sollte zu denken geben", sagt Rechtsanwältin Dr. jur. Sonja Tiedtke, „Nicht jeder Fall muss zwar so enden wie dieser, jedoch errichten viele Menschen letztwillige Verfügungen, deponieren und vergessen sie. Irgendwann versterben sie, das Testament wird aufgefunden, zur Eröffnung gebracht und dann ist zu prüfen: Wer ist Erbe?"

Testamente werden nicht automatisch ungültig oder bedeutungslos, wenn sich die eigenen Lebensumstände verändern. Im Einzelfall können zwar Testamente ausgelegt werden, wenn die zum Todeszeitpunkt aktuellen Umstände nicht mehr den zur Zeit der Testamentserrichtung und im Testament geregelten Umständen entsprechen und das Testament unklar oder lückenhaft ist. Dies muss jedoch nicht immer dazu führen, dass die zum Erben bestimmte Person auch tatsächlich nicht erbt, selbst wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser dies wahrscheinlich nicht mehr gewollt hätte.

Eine Trennung von einer Lebensgefährtin oder einem Lebensgefährten führt ohne eine Regelung im Testament für den Fall der Trennung nicht automatisch dazu, dass die bedachte Person nicht erbt. Auch Ehegattentestamente sind nicht immer automatisch mit einer Scheidung bedeutungslos. „Die Rechtsprechung neigt aktuell auch immer mehr dazu, jedes Testament individuell auszulegen, was zu erheblichen Unsicherheiten und Streitpotential ohne eine klare testamentarische Regelung führen kann", betont Tiedtke. Deshalb ist auch bei Ehegattentestamenten grundsätzlich immer anzuraten, Regelungen für den Fall der Scheidung individuell zu treffen. Wir beraten Sie gerne".

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