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Auf Nummer sicher

Bausteine einer Vorsorge

FOTO: ADOBE STOCK

In Krisenzeiten wird deutlich, wie verletzlich der Mensch ist. Unfälle, Krankheiten oder der Tod können unerwartet eintreten, daher ist es wichtig, vorzusorgen. Insbesondere in Familien sollten über eine abgesicherte Bestattungsvorsorge hinaus - vier wichtige Dokumente berücksichtigt werden: Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Regelungen zur Betreuung.

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das in verschiedenen Formen existiert. Für Familien mit minderjährigen Kindern wird das Berliner Testament empfohlen. Dabei setzen sich die Eltern gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Bei volljährigen Familienmitgliedern kann ein Erbvertrag sinnvoll sein, der genau festlegt, wer was erbt. Es ist ratsam, ein Testament rechtzeitig zu erstellen und von einem Juristen prüfen zu lassen.

Eine Patientenverfügung ist besonders wichtig für Menschen mit wirtschaftlicher und personeller Verantwortung, um für den Fall langfristiger Ausfälle vorzusorgen. Sie gibt Ärzten Anweisungen für die Behandlung in bestimmten Situationen und sollte individuelle Werte und Überzeugungen berücksichtigen. Es ist wichtig, mit dem Hausarzt darüber zu sprechen, um die eigenen Wünsche klar zu definieren.

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Falle der Handlungsunfähigkeit Vollmachtgebers des Entscheidungen treffen darf. Sie ist entscheidend, um festzulegen, wer die Geschäfte weiterführt oder persönliche Angelegenheiten regelt. Vertrauen in den Bevollmächtigten ist hierbei essenziell.

Bei einer Betreuung legt normalerweise das Familiengericht einen Betreuer fest. Es ist jedoch möglich, im Voraus eine Person vorzuschlagen, die als Betreuer fungieren soll. Dies kann in einem Erbvertrag, einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht festgehalten werden.

Diese Vorsorgeinstrumente sind rechtlich getrennt, aber eng miteinander verbunden. Sie ermöglichen es Menschen, selbst zu bestimmen, wie ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen, wenn sie nicht voll geschäftsfähig sind, und verhindern die Notwendigkeit eines gerichtlich bestellten Betreuers. Für die bestmögliche Vorsorge ist es wichtig, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen und zu informieren.