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Anschluss ans Fernwärmenetz

Ab 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein. Was bedeutet das für Eigenheim-Besitzer?

Volles Rohr fürs Klima: Fernwärme. FOTO DPA

Fernwärme ist ein wichtiges Thema bei der Energiewende. In vielen Kommunen sollen Wärmenetze erweitert oder neu errichtet werden. Müssen oder sollten Hauseigentümer da einsteigen? Antworten auf zentrale Fragen.

Was ist Fernwärme?

„Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und häufig auch Warmwasser, die durch erdverlegte, überwiegend isolierte Rohrleitungen direkt in die angeschlossenen Wohngebäude geleitet wird“, erklärt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Zur Herstellung der Wärme dienen unter anderem Energieträger wie Öl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Müll oder industrielle Abwärme und zunehmend auch weitere erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie oder (grüner) Wasserstoff.

„Neue Wärmenetze müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien enthalten. Bestehende Netze müssen schrittweise umgerüstet werden, bis 2029 auf 50 Prozent und bis 2045 auf 100 Prozent erneuerbare Energien“, so Steinfeldt.

Daher müssen die Kommunen bis Mitte 2026 beziehungsweise bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung erstellen und darin Gebiete definieren, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant sind.

Müssen Hauseigentümer sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen, wenn es in ihrer Kommune angeboten wird?

Das ist unterschiedlich. „Grundsätzlich gilt: Ein Fernwärmenetz lässt sich umso wirtschaftlicher betreiben, je mehr Anschlüsse vorhanden sind“, sagt Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Es gebe also ein großes öffentliches Interesse daran, dass sich möglichst viele Haushalte anschließen lassen. In einigen Kommunen besteht sogar ein Anschluss- und Benutzungszwang. Wer dort baut oder saniert, muss die Fernwärme nutzen.

Allerdings profitiert nicht jeder gleich: „Solch ein Zwang benachteiligt insbesondere Eigentümer von Niedrigenergie- oder Passivhäusern. Denn sie müssen die hohen Grundpreise bezahlen - auch wenn sie keine oder nur wenig Energie benötigen“, sagt Steinfeldt. Es kann jedoch auch Ausnahmen vom Anschlusszwang geben, diese müssen von der Kommune beschlossen werden.

Muss ich meine alte Heizung stillegen, wenn demnächst ein neues Fernwärmenetz in meiner Kommune errichtet wird?

Beschließt die Kommune jetzt in ihrem Wärmeplan den Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes, müssen Hauseigentümer ihre alte Heizung nicht aufgeben. „Es besteht keine Rechtspflicht für Anlieger, zur Fernwärme zu wechseln“, betont Verbraucherschützer Martin Brandis.

Welche Auswirkungen hat es auf die Preise, wenn weniger Haushalte angeschlossen sind, weil sie bereits anderweitig erneuerbare Energien nutzen?

Bei sinkenden Energiebedarfen im Gebäudebestand und im Neubau werden viele Fernwärmeprojekte unwirtschaftlicher für den Energieversorger, was meist zu höheren Grundpreisen führt und damit die Belastung für die ans Fernwärmenetz angeschlossenen Hauseigentümer erhöht.

Was spricht für die Fernwärme?

Fernwärmekunden brauchen zu Hause keine eigene Heizanlage, die regelmäßig gewartet werden müsste. Werde die Fernwärme überwiegend mit erneuerbaren Energien erzeugt, sei das für Verbraucher eine gute Möglichkeit, an der Nutzung erneuerbarer Energien teilzuhaben, ohne in eine eigene Heizungsanlage investieren zu müssen, so Brandis.

Allerdings sind die Preise für Fernwärme regional sehr unterschiedlich, sodass jeder im Einzelfall ausrechnen sollte, ob sich das für ihn oder sie lohnt. „Vor allem in Häusern mit geringem Energiebedarf kann zum Beispiel eine Wärmepumpe günstiger sein.“

Was sind Nachteile?

Verbraucherschützer kritisieren die Intransparenz der Fernwärmepreise. Die Fernwärmeversorger, meist die örtlichen Stadtwerke, stehen nicht untereinander im Wettbewerb und bestimmen die Preise nach eigenem Ermessen. „Der Verbraucher muss wissen, dass er von einem Monopolisten versorgt wird“, sagt Brandis. „Es gibt nur einen Anbieter im Ort, man kann nicht wechseln.“

Eventuellen Preisanpassungen nach oben seien die Kunden ausgeliefert. „Sogenannte Preisgleitklauseln ermöglichen Preissteigerungen ausschließlich anhand vorab vom Anbieter festgelegter öffentlicher Preisindizes. Für den Kunden sind die Preissteigerungen meist nicht verständlich nachvollziehbar“, so Alexander Steinfeldt von co2online.                dpa