Behalten wir den derzeitigen Wohnsitz oder verkaufen wir? Ein immer längeres Verschieben des Entschlusses, sich vom Wohnsitz zu trennen, führt leider zum Verzicht, schon heute angenehm, seniorengerecht an anderer Stelle zu wohnen. Da scheint das Thema „Teil-Verkauf“ eine perfekte Problemlösung zu bieten.„Vollmundige Werbung erweckt den Eindruck, als würden hier mal so nebenbei 50 Prozent eines ermittelten Hauswertes aufs Konto des Eigentümers überwiesen – und sonst bliebe ziemlich alles beim Alten. Natürlich kann das beim Nachdenken über die Interessen beider Seiten kaum so sein“, warnt Klaus Spieker, Geschäftsführer der Spieker Immobilien GmbH. „Im Gegenteil, alle Aspekte einer Immobilie und ihrer bewahrenden Weiterentwicklung sind nun reglementiert.“ Man hat den Teilkaufpreis und muss weiterhin Sorge tragen für das Anwesen. Natürlich auch für die meisten Kosten, sowohl für den „Wohnbetrieb“, als auch für Versicherung und Grundsteuern.Ein notarieller Kaufvertragsentwurf sollte daher intensiv von vertrauter Anwaltsseite geprüft werden. Da vom Teilkäufer ebenfalls erwartet wird, dass die bisherigen Eigentümer die erhaltene Geldsumme zur Ablösung eventueller Resthypotheken verwenden, könnte die Bargeldsumme noch deutlich schrumpfen. „Gibt es bessere Alternativen? Ja, gleich mehrere“, betont Klaus Spieker und erläutert sie im Folgenden:› 1. Das Weiterleben am alten Standort durch Hineinnahme eines Mieters oder Wohnungskäufers. Sofern es sich nicht ohnehin um ein Gebäude mit Einliegerwohnung handelt, könnte diese Variante durch Anbau/ Umbau geschaffen werden. „Wir beraten Sie hierzu, gemeinsam mit Architekten“, so Klaus Spieker.
› 2. Es kann überlegt werden, ob aus dem Zweifamilienhaus nun eine WEG-Eigentümergemeinschaft wird. Beide Parteien haben ein eigenes Grundbuch. Pflichten und Rechte sind hier seit vielen Jahrzehnten im gesetzlichen Rahmen des gerade modernisierten WEG-Rechtes krisenfest vorgezeichnet. „Die individuelle Anpassung erarbeiten wir mit Ihnen und einem Notariat. Den finanziellen Rahmen entscheiden Sie nun souverän: Sie bleiben Gesamteigentümer oder verkaufen die Einliegerwohnung an Partner Ihrer Wahl. Wirtschaftlich könnten Sie noch darüber nachdenken, selbst in die kleinere Einheit zu ziehen und die größere zu verkaufen. Ebenso ist es denkbar, dass nicht Sie, sondern der künftige Miteigentümer Umbau und Renovierung ‚stemmt‘, mit angepasster Berücksichtigung bei der Kaufpreishöhe“, sagt Klaus Spieker.
› 3. „Alternativ ist ein Gesamtverkauf an Kapitalanleger denkbar, dessen Mieter Sie nun sein würden“, erläutert Klaus Spieker. Der Partner ist dann seinerseits zuständig für Instandhaltung, Heizungserneuerung, Grundabgaben usw. Attraktiv könnte es für beide Seiten auch werden, wenn mit Zeitmietvertrag oder besonderen Vereinbarungen ein späteres Bewohnen durch die Erwerberfamilie in Betracht kommt.
› 4. „Sofern Sie doch zum Gesamtverkauf neigen, sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner“, so Spieker. www.spieker-immobilien.de
Wir in der City
Man kann auch im „Stillen Gutes tun“, sagt schon der Volksmund. Zugegeben, wir Berater, die im Immobilienmarkt agieren, müssen uns natürlich auch bemerkbar machen.Aber – manchmal gibt es Gründe, dass ein Hauseigentümer an exponierter Lage nicht so gern wiederholt „veröffentlicht“ wird. In den vergangenen 24 Monaten kam, ausgelöst durch die extrem geringe Zahl von Kaufobjekten hinzu, dass fast immer (!) zwischen 60 und 170 Nachfragen eintraten. Diese angemessen und freundlich abzuarbeiten, erfordert neben guter Routine auch Man-Power in unangemessenem Volumen. Reden Sie frühzeitig mit uns, wenn Sie in 2022 oder im Folgejahr Ihren Standort ändern wollen. Uns ist ein tiefgehendes Vorgespräch nicht lästig sondern wichtig. Sprechen Sie uns gerne an: 0231 98 10 900 www.spieker-immobilien.de