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Freie Wahl des Bestatters im Heim

Pflegeeinrichtung darf nur in begrenztem Umfang Dienstleister beauftragen.

Die Angehörigen entscheiden über alles. FOTO GASS

Im Süden. Bei einem Sterbefall in einer Pflegeeinrichtung liegt das Recht zur Auswahl des Bestattungsunternehmens bei den dazu berechtigten Angehörigen. Dies gilt selbst dann, wenn für die unmittelbare Abholung des Verstorbenen aus Zeitgründen zunächst ein von der Einrichtung ausgewähltes Bestattungsunternehmen eingesetzt wird. Darauf weist die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas hin.

In Deutschland passieren etwa 80 Prozent aller Todesfälle in Institutionen wie Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen. Aufgrund der Dringlichkeit, mit der in manchen Fällen gehandelt werden muss, besonders wenn die Angehörigen nicht umgehend erreichbar sind, dürfen die Einrichtungen ein Bestattungsunternehmen für die erste Abholung des Verstorbenen beauftragen. Ein von der Einrichtung beauftragtes Unternehmen darf in solchen Fällen aber nur das im Augenblick Notwendige veranlassen: die Abholung und Überführung in eine Leichenhalle oder zum Bestattungsinstitut. Hier nur wenige Stunden abzuwarten, gelte nach gängiger Rechtsprechung nicht als angemessen, informiert Aeternitas.

Hinsichtlich der weiteren Dienste im Rahmen der Bestattung muss aber eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden. dpa