Mit ihrer international gefragten Dienstleistung, einem Navigationssystem für Friedhöfe, hat die PBSGEO GmbH schon mehrere Auszeichnungen gewonnen. Welche konkreten Vorteile die Digitalisierung von Friedhöfen bietet, welche Mission die PBSGEO GmbH verfolgt und was sie ihren Besuchern als Veranstalter des Kölner Symposiums für digitale Friedhöfe geboten hat, verrät Diplom-Ingenieur Stefan Schumacher.
Die meisten Friedhofsbesucher kennen das Problem: Auch wenn sie sich beim letzten Besuch bewusst eingeprägt haben, wie die Gräber ihrer Angehörigen zu finden sind, streifen sie beim nächsten Mal wieder durch die unzähligen Gänge der weitläufigen Parkanlage, die alle gleich aussehen. Dritten den richtigen Weg zu beschreiben, ist fast unmöglich.
Suche nach dem Grab
So stehen nicht nur Besucher, sondern auch Dienstleister, wie Bestatter, Friedhofsgärtner oder Steinmetze, immer wieder vor der Herausforderung, sich auf dem großen Gelände zurechtzufinden. Ist Friedhofsverwaltung die nicht besetzt, kann die Suche nach einem bestimmten Grab schnell zu einer zeit- und nervenraubenden Angelegenheit werden.
„Deswegen haben wir eine Lösung entwickelt, die durch die Digitalisierung der Friedhöfe eine Art Navigationssystem bietet“, sagt Schumacher, Geschäftsführer der PBSGEO GmbH. Als Innovationstreiber, führender Experte und gefragter Partner für die Friedhofs-Digitalisierung und die digitale Verwaltung des öffentlichen Grüns hilft das Unternehmen öffentlichen, kirchlichen und privatrechtlich organisierten Einrichtungen und Organisationen, ein digitales Abbild ihrer Friedhöfe zu erschaffen. Weil im Anschluss alle Anwender orts- und zeitunabhängig mit beliebigen Endgeräten auf die Daten zugreifen können, wird ein großer Mehrwert für die Friedhofsverwaltungen, die auf dem Friedhof tätigen Gewerke und die Besucher geschaffen.
Als Organisator des zweiten Kölner Symposiums des digitalen Friedhofes hat es die PBSGEO GmbH geschafft, renommierte Branchenexperten als Speaker zu gewinnen. Neben Expertenwissen rundum das Thema digitaler Friedhof dürfen Besucher einen aktuellen Einblick in den Stand der Technik der Friedhofsdigitalisierung erwarten. Dazu zählen umfassende Vorträge, der Austausch und Networking mit führenden Mitarbeitern von öffentlichen, kirchlichen und privatwirtschaftlichen Friedhofsverwaltungen sowie die Beantwortung ihrer Fragen rund um den digitalen Friedhof erwarten.
Interessierte, welche die zweitägige Veranstaltung am 7. und 8. Oktober nutzen wollen, um alle relevanten Informationen der innovativen Technik der PBSGEO GmbH zu erhalten, sollten sich schon jetzt über die Webseite anmelden. Die Entscheidung für die Digitalisierung eines Friedhofes geht mit vielen Vorteilen einher: Der strukturierte Plan kann mit Externen, wie beispielsweise Gewerken oder Besuchern, geteilt werden, sodass alle über dieselben Informationen verfügen. dpa
www.friedhof-symposium.de
Grabnutzungsrecht wird nicht vererbt
Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte geht nach dem Tod des Nutzungsberechtigten nicht automatisch auf die Erben über. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem klargestellt, berichtet Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur.
Als personengebundenes Sondernutzungsrecht nicht vermögensrechtlicher Art sei es kein unmittelbar der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge unterliegendes Recht. Es könne nur gemäß einer verwaltungsrechtlichen Regelung wirksam auf Angehörige übergehen - dies auch nur mit deren Zustimmung. Entsprechende Regelungen, an wen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte im Falle des Todes des bisherigen Berechtigten übertragen werden kann, finden sich üblicherweise in den jeweiligen Friedhofssatzungen. Inhaber des Nutzungsrechts sind unter anderem für die Gestaltung und Pflege eines Grabes zuständig. Bei mehrstelligen Wahlgrabstätten („Familiengrab“) dürfen diese darüber hinaus entscheiden, welche weiteren Personen dort beigesetzt werden.
Im verhandelten Fall wollte der Kläger als Nutzungsberechtigter für das Grab seiner Eltern und seines Bruders anerkannt werden - anstelle der Witwe des Bruders, der nach dessen Tod von der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht eingeräumt worden war.