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Hilfe beim Testament

Der Einfluss von Dritten hat Grenzen. Man muss ihn aber beweisen können.

Das Testament muss man ohne Einfluss Dritter schreiben.

Ein Testament sollte zum Ausdruck bringen, was sich eine Person nach ihrem Ableben im Bezug auf ihr Erbe wünscht. Wer für das Aufsetzen des letzten Willens Unterstützung benötigt, kann sich Hilfe holen. Problematisch wird es erst, wenn die freie Willensbildung dadurch beeinflusst wird. Auf eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 19 W 30/19) weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

In dem Fall hatte ein Mann ein schriftliches Testament aufgesetzt, in dem er seine Nichte und einen Bekannten zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt hatte. Nach dem Tod des Mannes beantragte dessen Bekannter einen Erbschein beim Nachlassgericht. Die Nichte hielt sich aber für die Alleinerbin nach gesetzlicher Erbfolge. Sie wandte ein, ihr Onkel sei bei der Errichtung des Testaments nicht frei von Einflüssen Dritter gewesen, der Bekannte habe Druck ausgeübt. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Eine letztwillige Verfügung sei nur dann nichtig, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung testierunfähig ist. Voraussetzung ist etwa eine geistige Störung, die den Testierenden darin beeinflusst, sich ein klares Urteil frei von Einflüssen Dritter zu bilden.               dpa