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Digitaler Beistand im Todesfall: Die Lebewohl-App hilft

Die Lebewohl-App bietet eine Übersicht, was zu tun ist, stellt hilfreiche Dokumente bereit und erweist sich als kostensparende Ergänzung zu teuren Beratungen von Anwälten und Notaren.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen ist so viel zu tun. Die Lebewohl-App bietet eine Übersicht, was zu tun ist und stellt auch hilfreiche Dokumente bereit. FOTO GASS

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Die Trauer wird oft von dem Druck begleitet, zahlreiche administrative Aufgaben in kurzer Zeit zu bewältigen. Um Betroffenen in diesen emotional belastenden Stunden beizustehen, hat ein deutsches Startup die „Lebewohl-App“ eingeführt – eine mobile Anwendung, die Trauernden dabei hilft, die bürokratischen Herausforderungen nach einem Todesfall zu meistern.

In Deutschland sind Angehörige nach dem Tod eines Nahestehenden oft mit einem Berg von Verwaltungsaufgaben konfrontiert. Von der Beschaffung von Unterlagen bis hin zur Regelung diverser Formalitäten – die Lebewohl-App bietet Unterstützung, um diese Schritte schnell und strukturiert zu durchlaufen. Durch die Bereitstellung eines strukturierten Leitfadens hilft die App, die erforderlichen Maßnahmen nach dem Verlust eines Angehörigen klar und übersichtlich zu organisieren.

Kostensparende Lösung

Die Lebewohl-App erweist sich als kostensparende Ergänzung zu teuren Beratungen von Anwälten und Notaren, die bis zu 450 Euro pro Stunde kosten können. Mit klaren Leitlinien und nützlichen Tipps ermöglicht die App Angehörigen, Herausforderungen selbstständig und kosteneffizient zu bewältigen. Zusätzlich spart der Vorlagenpool von Dokumenten wertvolle Zeit und hilft, mentalen Stress zu vermeiden.

„Unsere Mission ist es, Menschen in ihrer Trauerphase zu unterstützen und ihnen mehr Raum für die wichtige Trauerarbeit zu geben“, sagt Alexander Martinschledde, Gründer der Lebewohl-App. „Mit dieser App wollen wir die Trauerzeit nicht durch Bürokratie überschattet sehen, sondern den Angehörigen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: das Gedenken und die Verarbeitung ihres Verlustes.“

Die App bietet eine Vielzahl von Vorlagen und eine übersichtliche Liste aller notwendigen Schritte, von der Anmeldung des Todesfalls bei Behörden bis zur Organisation der Beerdigung. Neben den organisatorischen Aspekten bietet die App auch emotionale Unterstützung in Form von Ratgebern und Artikeln zum Umgang mit Trauer.

Bessere Organisation

„Der Verlust eines geliebten Menschen ist und bleibt eine der herausforderndsten Erfahrungen im Leben eines Menschen. Doch mit der Hilfe von „Lebewohl-App“ können zumindest die organisatorischen Aufgaben vereinfacht und strukturiert werden. Es ist nicht nur ein Werkzeug, sondern auch ein verlässlicher Begleiter in einer Zeit, in der Unterstützung am meisten gebraucht wird“, betonen die Macher der App. Entwickelt hat die Lebewohl-App Alexander Martinschledde aus Rheda-Wiedenbrück.

Die Lebewohl-App ist im App Store und Google Play Store verfügbar. Sie bietet eine Sofortunterstützung per App, die Menschen in ihrer Trauer beisteht und sie in der Bewältigung der notwendigen Aufgaben nach einem Todesfall unterstützt.


Preisanstieg bei Bestattungen

Anstieg ist geringer als die Inflationsrate.

Im Süden. Über einen Zeitraum von zwei Jahren sind Bestattungen in Deutschland um fast zehn Prozent teurer geworden. Während im Jahr 2022 bereits ein Anstieg von 4,3 Prozent zu verzeichnen war, lag dieser im vergangenen Jahr bei 5,4 Prozent. Dies ergab eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes, vorgenommen von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.

Ursache für die Preissteigerungen bei Bestattungsunternehmen, Friedhofsträgern, Krematorien, Sargproduzenten und anderen Branchenteilnehmern waren insbesondere höhere Kosten für Energie und Personal sowie für Materialien wie Holz für Särge.

Als Basis der Aeternitas-Berechnung dienen die Preise für „Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühr“ und für „Sarg, Urne, Grabstein oder andere Begräbnisartikel“. Dies sind die relevanten vom Statistischen Bundesamt erhobenen „Verwendungszwecke des Individualkonsums“.