Helfer in schweren Stunden Anzeige

Sorglos durchs Jahr

Das Angebot der Dauergrabpflege

Ein schön gepflegtes Grab ist ein Ausdruck tiefer Verbundenheit mit den Verstorbenen. FOTO GDF

Wer einen Pflegevertrag bei seinem Friedhofsgärtner abschließt, hat mit Sicherheit das ganze Jahr ein gut gepflegtes Grab. Neben Jahrespflegeverträgen bieten die Gärtner am Friedhof auch Dauergrabpflege als Serviceangebot an.In Deutschland sichern rund 4000 Friedhofsgärtnereien in 23 Treuhandstellen und Genossenschaften für Dauergrabpflege die gute und zuverlässige Pflege für eine Vielzahl von Grabstätten. Ob lediglich die Grabpflege, inklusive Gießen, der Grabschmuck oder die Grabgestaltung übernommen werden sollen: Friedhofsgärtner wissen genau, was wann im Jahr zu erledigen ist und beraten gerne. Individuelle Wünsche können in den Dauergrabpflegevertrag aufgenommen werden.Die Beweggründe für den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages sind vielseitig. Oft fehlt die Zeit, sich sorgfältig um das Grab der Lieben zu kümmern. Heute leben auch viele Angehörige oft nicht mehr am selben Ort der Grabstelle.Nach dem Tod eines geliebten Menschen ist das Serviceangebot Dauergrabpflege eine gute Möglichkeit. So wird über den am Ort der Ruhestätte ansässigen Friedhofsgärtner ein Vertrag abgeschlossen. Das eingezahlte Kapital wird bei der Treuhandstelle/Genossenschaft sicher und nach festen Kriterien angelegt.Neben der Verwaltung der Verträge, kontrolliert die Treuhandstelle/Genossenschaft regelmäßig die ausgeführten Arbeiten und zahlt jährlich an die Friedhofsgärtnereien die vereinbarten Summen aus.So können sich Angehörige bei Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages auf qualifizierte Friedhofsgärtner verlassen, die sich stets professionell um die Gräber kümmern. Über Leistungsumfang und Ruhefrist entscheiden die Kunden ganz individuell.Abhängig von der Größe und Lage der späteren Grabstelle kann der Aufwand der Dauergrabpflege für die gesamte Laufzeit kalkuliert werden.Mit jedem Besuch der Grabstelle kann man sich an den ausgeübten Tätigkeiten der Friedhofsgärtner, wie beispielsweise an der saisonal wechselnden Bepflanzung, erfreuen. GdF