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Neuregelung bei Winterreifen

Modelle mit einem bestimmten Kennzeichen gelten seit dem 1. Oktober nicht mehr als Winterund Allwetterreifen.

Nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gelten ab Oktober als Winterreifen. FOTO ROBERT GÜNTHER/DPA

Sie wollen bald auf Winterreifen wechseln? Was, die sind vom Profil und Zustand her noch gut? Oder Sie fahren ebensolche Ganzjahresreifen? Fein, aber gucken Sie besser noch mal ganz genau hin.

Denn seit dem 1. Oktober gelten strengere Regeln, so der ADAC. Reifen, die nur eine „M+S“-Kennzeichnung tragen, sind ab 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen erlaubt. Vorher auch nur noch dann, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Das war eine Übergangsregel.

Seit Jahren sind neue Winter- und Ganzjahresreifen nur noch zugelassen mit „Alpine-Symbol“ - einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ab 1. Oktober sind nur noch diese als Winterreifen erlaubt. Tragen Reifen beide Symbole, sind sie auch nach dem Stichtag weiterhin erlaubt, so der Autoclub. Und: Bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen dürfen rein rechtlich auch Reifen mit „M+S“-Kennung weitergefahren werden. Allerdings rät der ADAC im Sinne der Sicherheit davon ab, mit reinen Winterreifen etwa auch im Sommer zu fahren.

Wann muss man in Deutschland mit Winterreifen fahren?

Ganz einfach: Es sind immer dann Winterreifen nötig, wenn es winterliche Verhältnisse auf den Straßen gibt. Also muss man sie unabhängig vom Zeitpunkt immer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisoder Reifglätte am Auto montiert haben. Das fordert die situative Winterreifenpflicht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Das heißt: Winterreifen müssen sich unabhängig von einem bestimmten Zeitraum am Auto drehen, immer dann, wenn sie erforderlich sind.

Wer sich nicht daran hält und als Fahrer erwischt wird, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen - es werden 80 Euro, wenn er andere behindert.

Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Den bekommt auch der Halter und 75 Euro Bußgeld.
dpa


International unterwegs

Welche Reifen-Regelungen gelten in Europa?

Die Temperaturen sinken und die ersten frostigen Nächte stehen bevor - Zeit, den Wechsel auf Winterreifen ins Auge zu fassen. Wer plant, in diesem Winter mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, kann bei der Gelegenheit auch die Regelungen für Winterreifen im Reiseziel prüfen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt Hinweise.

Andere Regeln

Einige Länder tun es Deutschland gleich und schreiben Winter- oder Ganzjahresreifen bei Glatteis, Schneematsch und Reifglätte vor. So eine situative Winterreifenpflicht gilt etwa auch in Österreich, Tschechien, Norwegen und Finnland.

In einigen anderen Ländern gilt indes eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht, dazu zählen unter anderem Kroatien und Schweden. Diese beginnt laut EVZ in der Regel im November/Dezember und endet im Laufe des Frühjahrs, also März oder April.

Frankreich, Italien und Spanien schreiben Winterreifen oder Schneeketten in bestimmten Regionen vor - Straßenschilder geben das vor, meist in Gebirgsregionen. Im Aostatal sowie auf der Brennerautobahn in Italien gelte diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal.

Keine Pflicht gibt es unter anderem in der Schweiz, der Niederlande, Dänemark, Polen und Belgien - die Nutzung wird hier aber bei winterlichen Bedingungen empfohlen.

Außerdem spielt die Profiltiefe eine Rolle. Während in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter (mm) gilt, schreiben andere europäische Länder 3 mm vor. Unter anderem in Österreich und Tschechien gelten sogar 4 mm mindestens.
dpa