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Martina Bürsgens-Dyllong in Dortmund: Testament und Immobilie in Spanien

Rechtsanwältin Martina Bürsgens-Dyllong gibt Tipps zum Erbrecht.

<span id="ijfzx">Martina Bürsgens-Dyllong ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Abogada inscrita. FOTO PR</span>
Martina Bürsgens-Dyllong ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Abogada inscrita. FOTO PR

Häufig wird die Frage gestellt, ob es notwendig ist, bei Immobilieneigentum in Spanien zwei Testamente zu errichten, eins in Deutschland und eins in Spanien.

Dies ist eindeutig so zu beantworten, dass ein einziges Testament für den Nachlass sowohl in Deutschland als auch in Spanien das richtige Mittel der Wahl ist. Es kann sogar zu Verwirrungen und Unklarheiten führen, wenn es zwei Testamente gibt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Hat der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so gilt grundsätzlich die Anwendung deutschen Erbrechts, was auch in Spanien beachtet wird. Ein deutsches notarielles Testament bzw. ein deutscher Erbschein wird in Spanien zur Umschreibung der geerbten Immobilie anerkannt. In Spanien ist noch nicht einmal die Vorlage eines europäischen Nachlasszeugnisses notwendig. Die beiden vorgenannten Dokumente reichen vollkommen aus. Dass dadurch die Abwicklung der Erbschaft in Spanien erschwert wird, ist nicht zu befürchten.

Außerdem wird häufig davon ausgegangen, dass wenn die spanische Immobilie nicht im deutschen Testament erwähnt wird, dieses auch nicht für die spanische Immobilie gültig sei. Diese Annahme ist schlichtweg nicht richtig. Wenn deutsches Erbrecht zur Anwendung gelangt, ist davon der gesamte Nachlass, sowohl in Deutschland als auch in Spanien mit umfasst. Dies gilt auch, wenn gar kein Testament errichtet wurde und die gesetzliche Erbfolge eingreift. Der gesetzliche Erbe nach deutschem Recht, erbt sowohl das deutsche als auch das spanische Vermögen.

Hiervon zu unterschieden ist das jeweilige Erbschaftssteuerrecht und darf nicht mit dem Erbrecht, das regelt, wer zu welchem Anteil erbt, verwechselt werden

Wenn doch zwei Testamente vorliegen, ist zu prüfen, welches letztendlich gültig ist oder ob die Gültigkeit nebeneinander besteht und ob nicht gegebenenfalls Auslegungen der Testamente vorzunehmen sind, um die richtige Erbfolge bestimmen zu können. Dies kann mitunter schwierig sein und zu langen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Dies wäre vermeidbar, indem ein auf die Situation des Erblassers maßgeschneidertes Testament errichtet wird.

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