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Dr. jur. Sonja Tiedtke in Dortmund: Die unbegrenzte Auslegung von Testamenten

Tipps zum Erbrecht von Rechtsanwältin Dr. jur. Sonja Tiedtke, LL.M.

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Dr. jur. Sonja Tiedtke FOTO PR

Mit dem Tode einer Person, also dem Erbfall, geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über, so heißt es im Gesetz (§1922 BGB).

Wer Erbe ist, richtet sich danach, ob ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge eintritt. Dies ist nicht immer eindeutig. Es können Testamente hinterlassen werden, die niemand findet, unwirksam oder mehrdeutig sind und den Erben nicht eindeutig bestimmen.

Eine Vielzahl von Fallkonstellationen ist denkbar und beschäftigt uns Anwälte im Alltag.

Dem Erblasser kann zu Lebzeiten nur geraten werden, wenn er ein Testament errichten möchte, sich rechtzeitig anwaltlich beraten und begleiten zu lassen. Erstens sollte sichergestellt sein, dass das Testament im Todesfall aufgefunden wird und, dass es eindeutig und rechtlich wirksam ist.

Viele ohne anwaltliche Hilfe errichtete Testamente sind mehrdeutig oder lückenhaft und daher auslegungsbedürftig und auslegungsfähig. Mit der Auslegung können sehr viele Testamente zu Fall gebracht werden. Daher ist es wichtig, dass der Fall überhaupt nicht auftreten kann. Anwaltliche Beratung hilft. Ob ein privatschriftliches oder ein notarielles Testament sinnvoll ist, kann in einer Beratung geklärt werden und auch der Inhalt und die Wünsche jedes Einzelnen. Wir stehen zu jeder Zeit zur Verfügung und beraten vor und nach dem Erbfall. Vorher heißt es Probleme zu vermeiden, hinterher sie zu lösen.

 www.anwalt-dr-tiedtke.de