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Radloff, Janz und Partner mbB in Dortmund: Steuererklärung - das gilt es zu beachten

Einkommensteuervorauszahlungen, Veranlagungsformen und Steuerklassen: Steuerberaterin Sarah Bergmeier informiert.

RADLOFF JANZ UND PARTNER STEUERBERATER

Nach § 37 EStG hat der Steuerpflichtige vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Ist abzusehen, dass sich die Einkommensteuerschuld im laufenden VZ verringert, kann für den Steuerpflichtigen ein Herabsetzungsantrag gestellt werden. Weiterführend ist das Thema Einnahmen/Ausgaben ins Folgejahr zu verlagern bereits zu diesem Zeitpunkt nicht unbeachtlich.

Ob Einnahmen bzw. Ausgaben im laufenden oder im Folgejahr angesetzt werden, kann sich auf die Steuerbelastung auswirken. Sarah Bergmeier unterstützt bei der Überlegung, in welchem Jahr Einnahmen bzw. Ausgaben steuerlich günstig angesetzt werden sollten. Auch die Wahl der Veranlagungsform ist mitunter entscheidend. Die §§ 26 ff EStG regeln die Veranlagungsmöglichkeiten von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern. Je nach individuellen Gegebenheiten der Mandanten kann die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung steuerlich günstiger sein.

In diesem Kontext ist die Wahl der Steuerklasse mit zu berücksichtigen. Unbeschränkt steuerpflichtige, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen, erstere kann zudem mit Faktor gewählt werden. Die Wahl hat nicht nur Auswirkungen auf den sondern Lohnsteuerabzug, beeinflusst mittelbar auch die Höhe von Entgelt-/Lohnersatzleistungen. Ehegatten werden bei Heirat zunächst programmgesteuert in die Steuerklasse IV eingereiht.

Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist seit dem Jahr 2018 auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich.

Unter gewissen Voraussetzungen ist auch ein möglicher Wechsel der Gesellschaftsform steuerlich von Vorteil. Die Wahl einer Gesellschaftsform hat Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Bereiche.

All diese Überlegungen sind Teil des Aufgabenspektrums von Sarah Bergmeier bei Radloff, Janz und Partner.
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