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Selbstbestimmt und abgesichert

Ein selbstbestimmt gestalteter Abschied entlastet die Angehörigen im Trauerfall seelisch und finanziell.

Tabu-Thema Tod und Bestattung: Es lohnt sich, sich früh durch einen Bestatter beraten zu lassen. FOTO ANDREAS KUEHLKEN/BESTATTER.DE

Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird – selbst, wenn es niemanden mehr im Familien- oder Freundeskreis gibt, der eine Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann. Dazu schließen die Vorsorgenden mit dem Bestatter ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können.

Darüber informiert des Bundesverband Deutscher Bestatter. Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird – selbst, wenn es niemanden mehr im Familien- oder Freundeskreis gibt, der eine Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann.

Vielleicht möchte man sicherstellen, Nahe des Wohnortes der Kinder beerdigt zu werden oder man legt die Bestattungsart oder die Laufzeiten, Kosten und Pflege der zukünftigen Grabstätte fest. Dazu schließen die Vorsorgenden mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem sämtliche Wünsche festgeschrieben werden können.

Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, kann zudem sein Geld vor dem Zugriff Dritter schützen. Denn gerade bei geringeren Einkommen besteht die Gefahr, dass sämtliche Rücklagen für Pflegeleistungen aufgebraucht werden und am Ende kein Geld mehr für eine angemessene Bestattung übrig ist. 

In Deutschland haben trotz guter Beschäftigung und anhaltendem Wirtschaftsboom viele Familien nicht genug oder kein Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern.

Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener benötigt, muss sich zudem einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, je nach Kommune.

Bei der Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen“ halten nicht, was sie versprechen.
So rät der Bundesverband Deutscher Bestatter dazu, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote. Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60 Prozent und höher liegen. 

Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Informationen einen Festpreis vorab nennen. www.bestatter.de