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Die Angehörigen entlasten

IM SÜDEN. Ein selbstbestimmt gestalteter Abschied entlastet die Angehörigen im Trauerfall seelisch und finanziell. Wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach Wunsch läuft.

Bevor man Sozialhilfe bekommt, muss eigenes Vermögen aufgebraucht werden. Eine Bestattungsvorsorge ist aber in der Regel geschützt. FOTO GASS

Wer sicher gehen möchte, dass später einmal alles nach den eigenen Wünschen abläuft, schließt mit dem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Wünsche festgeschrieben werden können.

Denn wer seine Bestattung selbst regelt, sorgt dafür, dass auch später alles nach seinen Vorstellungen ablaufen wird selbst, wenn es niemanden mehr im Familien- oder Freundeskreis gibt, der eine Beisetzung gut und verlässlich organisieren kann. Vielleicht möchte man sicherstellen, nahe des Wohnortes der Kinder beerdigt zu werden oder man legt die Bestattungsart oder die Laufzeiten, Kosten und der zukünftigen Pflege Grabstätte fest.

Frühzeitig bezahlen

Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, kann zudem sein Geld vor dem Zugriff Dritter schützen. Denn gerade bei geringeren Einkommen besteht die Gefahr, dass sämtliche Rücklagen für Pflegeleistungen aufgebraucht werden und am Ende kein Geld mehr für eine angemessene Bestattung übrig ist.

In Deutschland haben trotz guter Beschäftigung und anhaltendem Wirtschaftsboom zehntausende Familien nicht genug oder kein Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern. Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener benötigt, muss sich zudem einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung". In welcher Höhe die Kommunen die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Da gibt es erhebliche Unterschiede, je nach Kommune.

Jeder kann sich und seine Angehörigen mit einer Bestattungsvorsorge in Form eines Vertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (einmalige Einzahlung, Teilzahlung möglich) oder einer Sterbegeldversicherung (in Raten Einmalzahlung angespart, möglich) schützen.

Keine Lockvogelangebote

Der Bestatter ist verpflichtet, den Kunden einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot eines Bestattungsunternehmens setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen: Bei der Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen halten nicht, was sie versprechen.

So rät der Bundesverband Deutscher Bestatter dazu, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen.


Grab-Nutzungsfrist liegt bei 23 Jahren

Durchschnittswert in Deutschland

Im Süden. Auf deutschen Friedhöfen werden Gräber im Durchschnitt für einen Zeitraum von einem knappen Vierteljahrhundert vergeben. Zwischen den verschiedenen Gemeinden und Grabarten bestehen jedoch mitunter enorme Unterschiede.

Die Nutzungsfrist (auch Nutzungsdauer oder Nutzungszeit genannt) legt fest, für wie lange eine Grabstätte genutzt werden darf. Jede Friedhofssatzung enthält dazu eigene Vorschriften. Eine Auswertung der Friedhofsgebührendatenbank von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, zeigt, dass die Nutzungsfrist im Durchschnitt 23 Jahre beträgt. Mit großem Abstand am weitesten verbreitet sind Nutzungsfristen von 20 und 25 Jahren.

Der Großteil liegt zwischen 15 und 30 Jahren, insgesamt reicht die Bandbreite von fünf bis 50 Jahren. Außerhalb dieses Spektrums gibt es nur vereinzelte, äußerst seltene Ausnahmen.