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Auch sterben wird teurer

Auch Beerdigungen sind mittlerweile teuerer, eine Sterbegeldversicherung kann helfen.

Bestattungen sind teurer geworden. Eine Versicherung lohnt sich für viele Menschen. FOTO GASS

Eine Beerdigung kurz nach dem Tod ist für die allermeisten selbstverständlich.

Dass die Beisetzung auch zum großen Kostenfaktor wird, ist, wenngleich die persönliche Trauer für die Angehörigen an erster Stelle steht, eine nicht zu unterschätzende Entwicklung. Umso wichtiger kann es werden, sich schon vorher mit dem Thema, das oft noch ein Tabu ist, auseinanderzusetzen. Frank Modler vom Selmer Bestattungshaus Himmel und Erde mit Filialen in Olfen und Ascheberg stellt hier vor allem seit Beginn der Coronapandemie durchaus eine Trendwende fest. „Die Leute machen sich immer mehr Gedanken und das nicht nur im hohen Alter. Mittlerweile schließen wir pro Woche ein bis zwei Vorsorgeverträge ab“, unterstreicht er.

Särge wurden teurer

In der Vergangenheit sei es immer wieder dazu gekommen, dass die Angehörigen nachher debattierten, was die angemessene Beisetzungsform ist. Das kann vermieden werden, wenn der oder die Verstorbene eine selbstbestimmte Willenserklärung unterzeichnet hat. Dazu nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, zu Lebzeiten bereits Geld für die Bestattungskosten zu hinterlegen.

Trotz allem sind die Kosten auch in der allgemeinen Inflation gestiegen. „Die Zunahme der Holzpreise hat dazu geführt, dass die Särge einiges mehr kosten als noch vor drei Jahren“, berichtet Norbert Trogemann aus Olfen.

Änderungen gab es in den vergangenen 20 Jahren auch bei der bevorzugten Bestattungsform. Mittlerweile finden die meisten Beisetzungen als Feuerbestattung statt.

70 bis 80 Prozent werden mittlerweile auf diese Weise beigesetzt. „Der Trend ist durch den Zuzug aus den Städten auch nach hier geschwappt“, erklärt Norbert Trogemann. Weil die Grabgebühren aufgrund der Nachfrage in diesem Bereich zugelegt haben, sei der Kostenunterschied zur Erdbestattung gar nicht mehr so erheblich, meint Frank Modler. „Eine günstige Erdbestattung gibt es heute auch bereits zum Preis einer Feuerbestattung“, stellt er klar.

Doch bei ganz billigen Angeboten für eine Feuerbestattung sollte man aus seiner Sicht skeptisch sein. „Es gibt solche Lockangebote ab 690 Euro, aber dann fallen in der Regel noch zahlreiche Zusatzkosten an“, weiß der Selmer. Dazu zählen Gebühren für die Überführung, die Trauerfeier, die hygienische Versorgung, Kühlung oder Aufbewahrung.

Eine Sterbegeldversicherung kann einen wichtigen Teil der Bestattungskosten abdecken. „Gerade für jüngere Menschen kann das sehr sinnvoll sein, weil man wesentlich geringere Monatsbeiträge zahlen muss, teilweise sind das nur fünf Euro pro Monat“, hält Frank Modler den Abschluss einer derartigen Police in den meisten Fällen für empfehlenswert.

„Unter Renditegesichtspunkten gibt es rentablere Geldanlagen. Aber der Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, unter anderem weil nach einer gewissen Wartezeit von 18 oder 24 Monaten im Fall des Todes der volle Betrag zur Verfügung steht. Auch ist eine Sterbegeldversicherung (bei eindeutiger Zweckbindung) als Bestattungsvorsorge geschützt, wenn man später einmal Sozialleistungen, zum Beispiel zur Pflege, beantragen muss“, erläutert Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas.

Tipps für eine gute Trauerrede

Wertvolle Würdigung des Verstorbenen.

Im Süden. Eine gute Trauerrede sollte Trost spenden und den Verstorbenen würdigen. Einige Tipps von Autor Ulf Wetter.

„Es empfiehlt sich, eine Trauerrede in Einleitung, Hauptteil und Schluss zu gliedern. In der Einleitung sprechen Sie die anwesenden Trauergäste an, beginnend bei denen, die der verstorbenen Person am nächsten standen. In diesem Redeteil betonen Sie die Gemeinschaft der anwesenden Trauernden. Anschließend können Sie Ihr Verhältnis zur verstorbenen Person einordnen und Ihre Motivation, die Rede zu halten, erläutern.“

Der Hauptteil dient dazu, Verlust und Betroffenheit darzustellen, auch die Umstände des Todes einbeziehend (zum Beispiel ein plötzlicher oder „erlösender“ Tod). „Würdigen Sie die verstorbene Person, insbesondere auch durch die Skizzierung ihres Lebens. Im Schlussteil können Sie abschließend die Konsequenzen für die Anwesenden darstellen.“ dpa