Künstler haben noch bis zum 30. April die Chance, sich in der zweiten Förderrunde Bildende Kunst des Kulturbüros für 2024 zu bewerben. Gefördert werden sowohl künstlerische Projekte als auch Honorare für Ausstellungen in Produzentengalerien.
Gefördert werden Projekte, die von mindestens drei Kooperationspartnern gemeinsam geplant werden. Davon sollte mindestens ein Bildender Künstler sein. Außerdem ist die Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaffenden anderer Disziplinen und Vereinen möglich. Auch Galerien können Geld bekommen. Gefördert Ausstellungen in werden Form von Aufwandspauschalen.
Die Entscheidung über die Förderung trifft der Dortmunder Kunstbeirat. Der Beirat besteht aus einem Beiratskoordinator, Galeristen, Vertreter der freien Kunstszene, des Künstlerhauses sowie zweier Kunstverbände. Die Förderkriterien sowie Formulare für die Anträge gibt es auf der Website des Kulturbüros.
Das Kulturbüro vergibt auch Geld für Chöre und musikalische Projekte. Anträge für Förderungen dafür können noch bis zum 27. März gestellt werden. Förderung gibt es auch für Konzertreihen und Festivals, Bildungsveranstaltungen und die Vorbereitungen, wenn sie ein besonderes Alleinstellungsmerkmal haben.