Blickpunkt Castrop-Rauxel - eine Stadt voll Kultur und vielfältiger Angebote Anzeige

Schottergärten

Sie sollen bald der Vergangenheit angehören – die Stadt unterstützt Rückbauten.

Ein typischer Schottergarten. FOTO ADOBE STOCK

Am 6. September ist die „Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel“ in Kraft getreten. Wer einen Schottergarten vor dem Haus angelegt, diesen aber zurück in eine Wiese oder ein Blumenbeet verwandeln möchte, erhält auf Antrag bei der Stadt eine kleine monetäre Zuwendung aus dem Stadtsäckel.

„Ziel der Zuwendung ist es, den Rückbau von steinernen Vorgärten zu Blühgärten innerhalb der Stadt Castrop-Rauxel zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz zu leisten.“

So steht es in der vom Rat durchgewunkenen Richtlinie wörtlich zu lesen. Auch diese Zeitung hat darüber bereits berichtet und diesen Anreiz auch kommentiert. Das Problem: Mehr als einen Anreiz zu schaffen, das ist für eine Stadt wie Castrop-Rauxel kaum möglich. „An sich ist das Schottern eines Vorgartens längst verboten“, erläutert Philipp Röhnert, bei der Stadt Castrop-Rauxel Bereichsleiter für Stadtplanung und Bauordnung. Die Landesbauverordnung sieht nämlich vor, dass es einen Grund für eine Versiegelung von Flächen geben muss.

Das Problem

Das Problem, so der Stadtplaner, besteht im Grunde darin, dass ein einziger Absatz der Bauordnung die Versiegelung von Vorgartenflächen regelt. Immerhin heißt es in diesem Absatz, der 2018 so in die Verordnung geschrieben worden ist, dass Grundstücksbereiche, die nicht bebaut sind und auch keiner weiteren Nutzung zugeführt werden sollen, wasseraufnahmefähig zu belassen und zu begrünen sind.

Was im Umkehrschluss aber auch bedeutet, dass Flächen sehr wohl versiegelt werden dürfen – wenn sie einer Nutzung zugeführt werden. Und solch eine Nutzung kann ironischerweise theoretisch das Anlegen einer Stellfläche für einen Pkw sein. Unterm Strich fehlt es der Verordnung an Rechtssicherheit, zu schwammig ist sie in ihrer Formulierung, sie lässt Spielräume.

Wer den Blick einmal über die Stadtgrenzen schweifen lässt, wird schnell feststellen, dass es keine Stadt im näheren Umkreis gibt, die bislang ein allgemeines Verbot ausgesprochen hätte und auf Grundlage der Landesverordnung dieses durchsetzen würde.

2018 ist Dortmund vorgeprescht und wollte zumindest die Neuanlage von Schottergärten generell verbieten. Vor 2018 angelegte Schottergärten wären nicht betroffen gewesen.

Am Ende wurde ein Verbot jedoch nur in die Bebauungspläne zweier Neubaugebiete in Wickede und Hombruch hineingeschrieben. Ob dieses Verbot aber einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand halten würde, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme: An dieser Frage scheiden sich die Geister der Fachleute. Sowohl in Dortmund, aber auch in Herne und Bochum versucht man durch Anreize wie Förderungen einen Rückbau in Gang zu setzen, so wie nun auch in Castrop-Rauxel. Die einzige Stadt in NRW, die rigoros gegen Schottergärten vorgeht, auch an solche, die vor 2018 entstanden sind, ist Herford. In der ostwestfälischen Stadt wurden ersten Hausbesitzern Fristen zur Umgestaltung gesetzt und sogar schon Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da das Vorgehen noch frisch ist, gibt es noch keine Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern und der Stadt, die es bis vor ein Gericht gebracht hätten. Ob die Stadt mit ihrem Vorgehen also Erfolg haben wird, steht noch nicht fest.

Euro-Schotter

Um solche Streitigkeiten zu verhindern, fordert der Städte- und Gemeindebund schon seit geraumer Zeit, das Land möge die Verordnung und ihren Paragrafen 8, der das Schottern eigentlich untersagt, rechtssicher gestalten. Ende Juli dieses Jahres hat NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) tatsächlich angekündigt, das Verbot nachjustieren zu wollen. Seither kamen zu der Thematik jedoch keine weiteren Äußerungen aus ihrem Ministerium. In Castrop-Rauxel bemisst der Zuschuss nach der Größe der entsiegelten und begrünten Flächen.

20 bis 50 Quadratmeter: 100 Euro
50 bis 100 Quadratmeter: 200 Euro
100 bis 200 Quadratmeter: 300 Euro
über 200 Quadratmeter: 400 Euro

„Die Gesamtsumme der Förderung je Haushalt ist auf 400 Euro begrenzt“, heißt es im Beschluss. Die gesamte Fördermaßnahme muss am 1. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Christian Lukas